Freiwilliges Kindergartenjahr
Das Angebot gilt in der Regel für Kinder, welche vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 geboren sind. Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig. Der Eintritt in den Zweijahreskindergarten ist im August oder anfangs Februar des Schuljahres möglich. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen empfehlen wir den Eintritt im August. Die Integration in die Kindergruppe fällt dem Kind erfahrungsgemäss leichter, wenn es im August eintritt. Die Anmeldung hat für beide Eintrittsdaten bereits bis am 23. Januar 2024 zu erfolgen. Die Kinder besuchen den Kindergarten jeweils von Montag- bis Freitagmorgen und zusätzlich an einem Nachmittag.
Möglicherweise ist auch eine private Spielgruppe eine gute Alternative zum freiwilligen Kindergartenjahr. Der Besuch einer Spielgruppe oder Kita wird sehr empfohlen als Vorbereitung für den Kindergarten.
Obligatorisches Kindergartenjahr
Kinder, welche zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren wurden, treten im August 2024 in den obligatorischen Kindergarten ein. Der Unterricht erfolgt im altersgemischten Kindergarten. Die Kinder besuchen den Kindergarten jeweils von Montag- bis Freitagmorgen und zusätzlich an einem Nachmittag. Der Übertritt in die 1. Primarklasse erfolgt in der Regel nach dem obligatorischen Kindergartenjahr.
Anmeldung
Die Anmeldeformulare für den Kindergarten werden jeweils im Dezember durch das Rektorat der Volksschule versandt.
Anforderungen zum Besuch des Kindergartens
- Das Kind ist fähig, den Blockzeitenrhythmus einzuhalten. (Montag- bis Freitagmorgen jeweils von 08.15 bis 11.45 Uhr und zusätzlich an einem Nachmittag von 13.45 bis 15.20 Uhr).
- Die Kinder sind grundsätzlich trocken und brauchen keine Windeln mehr.
- Selbständiger Toilettengang muss möglich sein.
- Das Kind kann Ausflüge ohne seine Eltern in der Gruppe bewältigen.
- Es kann sich selbständig umziehen.
Schulweg
Der Schulweg ist Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen für einen guten Start
Es erleichtert den Kindergartenstart, wenn das Kind zu Hause in den folgenden Bereichen bereits gefördert und unterstützt wird:Bewältigen von Aufgaben
- sich selber an- und auskleiden (inkl. Schuhe, Jacke, Reissverschluss)
- die Toilette selbständig und unaufgefordert benützen inkl. Händewaschen
- sich selber die Nase putzen
- seine Spielsachen selber aufräumen können
- sein Eigentum (Znünitäschli, Finken, Turnsack, etc.) kennen
- eine gewisse Zeit ohne Eltern verbringen können
- Spielmaterial als gemeinsames Material und nicht als persönliches Eigentum betrachten
- sorgfältig sein im Umgang mit Spielmaterial
- die Lehrperson als Autorität wahrnehmen und sich einordnen können
- Regeln akzeptieren und einhalten
- elementare Anstands- und Verhaltensregeln kennen