Die Kindergarten-Einteilung über das Gemeindegebiet ist sehr komplex. Nachfolgende Kriterien bilden die Grundlage für die Zuteilung, können jedoch aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.
- Vielfach werden Kinder, welche das freiwillige Kindergartenjahr besucht haben, wieder dem gleichen Kindergarten zugeteilt.
- Die Kinder eines Quartiers werden nach Möglichkeit in den gleichen Doppelkindergarten oder Kindergarten eingeteilt.
- Der Schulweg muss zumutbar sein.
- Alle Abteilungen sollen ungefähr gleich gross und gut durchmischt sein (wie Anzahl Mädchen und Knaben, fremdsprachige Kinder, Kinder mit integrativer Sonderschulung).
Beim Übertritt in die 1. Primarklasse erfolgen jeweils neue Zuteilungen. Der Schulweg ist gemäss Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung Sache der Eltern und Erziehungsberechtigten.